An dieser Stelle können Sie entscheiden, ob Sie Verarbeitungstätigkeiten automatisch verlinken möchten, die auf Basis der in Schritt 1 hinterlegten Personenkategorie identifiziert wurden. Alternativ können Sie die Verarbeitungstätigkeiten auch manuell auswählen.
Daraus können Sie die Datenkategorien ermitteln, die in den Verarbeitungstätigkeiten hinterlegt sind. So können Sie schnell erkennen, welche Daten grundsätzlich von der betroffenen Person vorliegen können.
Außerdem ergeben sich aus den Verarbeitungstätigkeiten die hinterlegten Aufbewahrungsfristen. Dies ist wichtig, um Löschanfragen korrekt einordnen zu können.
Die Verlinkungen geben Ihnen eine schnelle Übersicht - Sie müssen jedoch noch konkret prüfen, welche Daten der Person tatsächlich vorliegen.
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