Laut Artikel 35 DSGVO Abs. 7 lit. a sollen Sie eine systematische Beschreibung der Verarbeitungsvorgänge vornehmen. Dazu können Sie die Verarbeitungstätigkeiten, auf die sich die DSFA bezieht, verlinken. Im Export wird diese vollständig inkl. Schwellwertanalyse und Artikel 5 Prüfung aufgelistet.
Beachten Sie, dass Sie nur sehr ähnliche Verarbeitungstätigkeiten zusammenfassen, oder sonst einzelne Folgenabschätzungen durchführen sollten.
Neben der Verlinkung sollten Sie die Verarbeitungsvorgänge, Zwecke und deren Zusammenhänge ausführlich beschreiben. Unterstützen Sie Ihre Argumentation mit Bildern oder weiterführenden Dokumenten.
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