Datenquelle: Stammen die Daten von der betroffenen Person selbst oder werden diese über Dienstleister / Tools zugespielt? Nutzen Sie entweder das Freitextfeld, um die Herkunft der Daten zu erklären oder verlinken Sie im rechten Feld den involvierten Externen Partner.
Auch wenn die Quelle der Daten keine Pflichtangabe für das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemäß Artikel 30 DSGVO ist, lohnt es sich dennoch diese zu definieren. Spätestens bei der Erstellung Ihrer Datenschutzerklärung entscheidet sich nämlich, ob Sie nach Art. 13 DSGVO „Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person“, oder Art. 14 DSGVO „Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden“ informieren müssen.
Datenspeicherort: Speicherorte von Daten können analog oder digital sein. Nutzen Sie entweder das linke Freitextfeld, um den Speicherort zu definieren, z. B. Personalakte in Papierform. Oder verlinken Sie im rechten Feld einen Dienstleister / Software. Die Verlinkung wird automatisch in der Übersicht der Datentransfers übernommen.
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