Sobald Sie alle Pflichtelemente zum Abschließen der Verarbeitungstätigkeit ausgefüllt haben, erscheint an dieser Stelle eine weitere Funktion. Nun können Sie den Bearbeitungsstatus auf "abgeschlossen" oder "geprüft" ändern. Außerdem können Sie einen Nutzer hinterlegen, den Sie über den Fortschritt informieren und zur Prüfung der Verarbeitungstätigkeit einladen können.
Die in Schritt 1 hinterlegten zuständigen Nutzer erhalten übrigens ein automatisches Update über die Änderung des Bearbeitungsstatus, sofern Sie nicht selbst der hinterlegte Nutzer sind.
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