Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert und verarbeitet werden, wie es für den zuvor festgelegten legitimen Zweck unbedingt erforderlich und angemessen ist.
Das bedeutet im Umkehrschluss: Sie können die mögliche Speicherdauer mit der maximalen Aufbewahrungsfrist gleichsetzen. Ist die Zweckmäßigkeit nicht mehr gegeben, müssen Sie die personenbezogenen Daten löschen.
In dieser Ressource hinterlegen Sie die jeweilige Datenart mit der Speicherdauer und der jeweiligen Rechtsgrundlage in Form einer Tabellenzeile. Diese können Sie in Schritt 4 der Verarbeitungstätigkeit auswählen.
Es werden bereits einige häufig verwendete Aufbewahrungsfristen bereitgestellt. Diese können Sie nicht ändern, da diese ggf. in Templates verwendet werden. Sie können jedoch beliebig eigene Favoriten anlegen.
Verknüpfte Verarbeitungstätigkeiten
Dieses Symbol zeigt Ihnen die Verarbeitungstätigkeiten an, in denen die Ressource verwendet wurde.
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