Definieren Sie das Datum und die Uhrzeit, wann der Vorfall bekannt wurde. Falls es mehrere Entdeckungszeitpunkte gab (z. B. nach einer eingehenden Untersuchung), sollte das erste Datum der Entdeckung verwendet werden.
Ab diesem Zeitpunkt haben Sie 72 Stunden Zeit, den Vorfall an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden. Als Hilfe zeigt Ihnen das Portal den Countdown zur Meldefrist an. Sobald Sie nur noch 48 Stunden übrig haben, wechselt die Anzeige auf Gelb, ab 24 Stunden auf Rot.
Sollten Sie die Meldung verspätet absetzen, können Sie die Gründe dafür festhalten. Dies dient insbesondere der Aufbereitung Ihrer internen Prozesse. Warum konnte die Meldung nicht rechtzeitig versendet werden? Fehlten Datenpunkte? Wie können Sie dies beim nächsten Mal verbessern?
Im Abschnitt „Zeitraum“ geben Sie an, wann der Vorfall voraussichtlich begann und ob der Vorfall ein einmaliges Ereignis war oder ob er sich über einen längeren Zeitraum erstreckte. Bei einem Cyberangriff z. B. greifen die Täter oft über mehrere Tage auf die Daten zu.
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