Wählen Sie die Fragen aus, die Sie bei der Argumentation der Verarbeitungstätigkeit unterstützen.
Beruht die Verarbeitung auf berechtigtem Interesse (z. B. wenn Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage ausgewählt wurde), sollten Sie in jedem Fall die Interessensabwägung der ersten beiden Fragen durchführen.
Prüfen Sie auch, ob Sie mit der Verarbeitung den geplanten Zweck erfüllen oder andere Methoden besser geeignet wären.
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