In dieser Frage sollen Sie den Vorfall detailliert schildern. Geben Sie an, was genau passiert ist, wo der Vorfall aufgetreten ist und wie er entdeckt wurde. Stellen Sie sicher, dass Sie auch Informationen über beteiligte Personen oder Systeme angeben.
Sofern Sie die Ursache bereits ermitteln konnten, geben Sie auch diese an. Dies ist jedoch kein Pflichtfeld und kann auch im Nachgang dokumentiert werden.
Sind personenbezogene Daten betroffen?
Die Antwort auf diese Frage entscheidet darüber, ob Sie den Vorfall überhaupt melden müssen.
- Sicher keine: In diesem Fall müssen Sie keine Meldung an die Aufsichtsbehörde oder Betroffene abgeben. Daher können Sie Schritt 2 und 3 überspringen. Die anderen Felder können Sie dennoch für Ihre interne Dokumentation und Auswertung ausfüllen.
- Vermutlich keine: Solange Sie nicht ausschließen können, dass keine personenbezogenen Daten betroffen waren, sollten Sie alle Schritte dokumentieren und sicherheitshalber der Aufsichtsbehörde melden.
- Ja: Dokumentieren Sie alle Schritte und melden Sie der Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden den Vorfall. Prüfen Sie auch in Schritt 3, ob Sie die Betroffenen informieren müssen.
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